Der Friedhof in voller Blüte

Die neuen Grabformen für die Urnenbeisetzungen sind nun fertig hergestellt und alles steht in voller Blüte und kräftigem Grün.
Bei den Urnen im Rosenbeet können Sie das Nutzungsrecht für nur einen Urnenplatz, oder auch gleichzeitig eine weitere Stelle für einen Partner als Wahlgrabstelle erwerben.
Das gilt auch für die Bestattung der Urnen unter den neu gepflanzten Bäumen.
Bei diesen beiden Grabformen werden die Namen der Bestatteten auf einer Stele eingraviert.
Für die Urnengrabstätten in Staudenlage kaufen Sie selbst einen individuellen „liegenden“ Grabstein, der Ihnen am besten gefällt.
Sie können auf einer Grabstelle bis zu zwei Urnen beisetzen. Wir zeigen Ihnen hier bereits drei Mustergrabsteine.
Alle Urnengrabstätten sind neu mit nur einer Liegezeit von 25 Jahren bestimmt.
Nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes kümmert sich die Friedhofsverwaltung für die gesamte Liegezeit um die weitere Pflege der Grabstellen.
Die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung wurden deshalb für die neuen Grabformen angepasst und veröffentlicht.

Wir sind bei Fragen gerne für Sie da und können für eine persönliche Beratung einen Termin absprechen. Telefon Pfarrbüro 04165 / 6635.

Für den Friedhofsausschuss:
Margret Cordes, Gisela Bösch, Jan Meyer

Friedhofsordnung (FO)
Friedhofsgebührenordnung (FGO)