Wieder in die Kirche eintreten: Wie geht das?

Häufige Fragen zum Wiedereintritt in die Kirche

Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten möchten, heißen wir Sie herzlich willkommen. Wir freuen uns über jedes einzelne Gemeindemitglied, ganz gleich, wann es seinen Weg zum Glauben und zu uns findet. Auch wenn Sie einst aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind und nun wieder eintreten möchten, freuen wir uns. Wir gestalten den Wiedereintritt so einfach wie möglich für Sie und geben Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen: Welche Voraussetzungen gelten, welche Dokumente Sie brauchen und wo Sie sich melden können.

Wenn Sie wieder in die evangelische Kirche eintreten möchten, wenden Sie sich am besten an die zuständige Pfarrerin bzw. den zuständigen Pfarrer Ihrer Gemeinde. Ein Wiedereintritt ist ebenfalls in den zahlreichen Wiedereintrittsstellen möglich. Auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der EKD stehen Ihnen bei Fragen zum Kircheneintritt gerne zur Verfügung. Rufen Sie kostenlos an unter: ✆ 0800-50 40 60 2 (werktags von 9-18 Uhr – außer an bundesweiten Feiertagen). Oder schreiben Sie eine Mail an info@ekd.de

Wiedereintritt - Grundlegende Fragen, Formalitäten

Wiedereintritt - Gründe

Wiedereintritt - Taufe, Gemeinde, Übertritt

Wiedereintritt - Kosten

Wiedereintritt - Hilfe und Kontakte


Wiedereintritt - Grundlegende Fragen, Formalitäten

Kann man wieder in die Kirche eintreten?

Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten möchten, ist das jederzeit möglich. Wir heißen jeden Menschen in unserer Glaubensgemeinschaft willkommen, der gemeinsam mit uns den Glauben in der Gemeinschaft leben möchte. Wenn Sie in die Kirche eintreten wollen, stehen Ihnen unsere Türen immer offen.

Wie läuft der Wiedereintritt in die Kirche ab?

Wir gestalten den Wiedereintritt in die evangelische Kirche so einfach wie möglich für Sie. In der Regel erfolgt der Wiedereintritt ebenso wie der Kircheneintritt in Ihrer Heimatgemeinde. Vereinbaren Sie hierfür gerne ein Gespräch mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer Ihrer Gemeinde. Die für Ihren Wohnort zuständige Gemeinde können Sie in unserer Gemeindesuche ausfindig machen.

Alternativ können Sie eine der zahlreichen Eintrittsstellen der evangelischen Kirche aufsuchen. Unter www.evangelisch.de/eintrittsstellen können Sie mit Ihrer Postleitzahl oder nach Bundesländern die nächstgelegene Eintrittsstelle finden.

Bundesweit haben Sie außerdem die Möglichkeit, nach einem Telefongespräch mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer der EKD-weiten Wiedereintrittsstelle in die Kirche einzutreten. Rufen Sie kostenlos an unter: ✆ 0800 - 50 40 602 (Montag bis Freitag 9 - 18 Uhr, außer an bundesweiten Feiertagen) oder schreiben Sie eine Mail an eintritt@evangelisch.de.

Wie lange dauert der Wiedereintritt in die Kirche?

Der Wiedereintritt in die evangelische Kirche ist nicht mit einer langen Dauer verbunden, sondern erfolgt direkt nach der Meldung in der Gemeinde oder Eintrittsstelle und ist mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung gültig.

Am schnellsten gelingt der Wiedereintritt, wenn Sie Kontakt zum Gemeindebüro oder zum Pfarrer oder zur Pfarrerin bei Ihnen vor Ort aufnehmen. Auch bei den Wiedereintrittsstellen oder in den Citykirchen gelingt der Wiedereintritt in die evangelische Kirche schnell und unbürokratisch. Diese finden Sie in den Innenstädten vieler deutscher Städte. Nicht selten passiert es, dass ein ehemaliges Kirchenmitglied die Wiedereintrittsstelle betritt und als Protestant bzw. Protestantin herauskommt.

Auch über die EKD-weite Wiedereintrittsstelle können Sie wieder in die evangelische Kirche eintreten. Das nimmt jedoch etwas mehr Zeit in Anspruch, da Sie hier ein Formular zugeschickt bekommen, das Sie unterschreiben müssen. Erst wenn das unterschriebene Formular der Wiedereintrittsstelle vorliegt, kann der Kircheneintritt vollzogen werden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf − wir helfen Ihnen gerne! Sie erreichen die Servicestelle Kircheneintritt wahlweise telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer ✆ 0800 - 50 40 602 (Montag bis Freitag 9 - 18 Uhr, außer an bundesweiten Feiertagen) oder per Mail an ✉ eintritt@evangelisch.de.

Welche Formulare brauche ich für meinen Wiedereintritt in die Kirche?

Für den Eintritt in die evangelische Kirche müssen Sie sich persönlich ausweisen können. Hierfür bringen Sie bitte Ihre Ausweispapiere mit. Falls Sie einst aus der Kirche ausgetreten sind und nun wieder in die Kirche eintreten möchten, bringen Sie außerdem bitte folgende Formulare mit: ihre Taufbescheinigung und die durch das Amtsgericht erstellte Austrittsbescheinigung. Falls Sie diese nicht finden oder das Datum Ihrer Taufe nicht mehr ausfindig machen können, ist das kein Problem. Gemeinsam finden die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sicherlich einen Weg für einen unkomplizierten Wiedereintritt.

 


Wiedereintritt - Gründe

Warum sollte ich wieder in die evangelische Kirche eintreten?

Es gibt viele gute Gründe für einen Wiedereintritt in die evangelische Kirche. Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten, werden Sie Teil einer großen Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens.

Darüber hinaus erwerben Sie mit dem Wiedereintritt bzw. der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie etwa das Recht, ein Patenamt zu übernehmen und kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen beispielsweise die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis sowie viele Angebote Ihrer Kirchengemeinde, an denen Sie kostenfrei teilnehmen können.

Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium der Gemeinde teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

Muss ich Gründe für meinen Wiedereintritt nennen?

Aus welchen Gründen Sie sich auch für einen Wiedereintritt entscheiden: Wir heißen jeden Menschen willkommen, der Teil der evangelischen Glaubensgemeinschaft sein möchte. Hierfür müssen Sie Ihre Beweggründe nicht nennen, wenn Sie das nicht wollen.

Bevor Sie in die evangelische Kirche eintreten, wird die betreuende Pfarrerin bzw. der Pfarrer Ihnen ein Gesprächsangebot machen. Dieses müssen Sie nicht annehmen. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist.

 


Wiedereintritt - Taufe, Gemeinde, Übertritt

Werde ich getauft, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Die Aufnahme in die evangelische Kirche erfolgt durch das Sakrament der Taufe. Mit der Taufe wird ein Mensch in die christliche Glaubensgemeinschaft aufgenommen.

Der Segen verliert niemals an Gültigkeit und die Taufe ist einmalig und unwiderruflich. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Deshalb müssen Sie bei einem Wiedereintritt in die evangelische Kirche nicht noch einmal getauft werden, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Werde ich getauft, wenn ich vorher keiner christlichen Glaubensgemeinschaft angehört habe?

Wenn Sie noch keiner christlichen Glaubensgemeinschaft angehört haben, nehmen wir Sie mit dem Sakrament der Taufe in die christliche Glaubensgemeinschaft auf. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennenlernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Bei Wiedereintritt in die Kirche werden Sie nicht ausdrücklich der Gemeinde vorgestellt, wenn Sie das nicht wollen. Wenn Sie jedoch an einer Vorstellung Interesse haben, kann Ihr Eintritt in einem Gottesdienst bekannt gemacht werden. Das bietet sich beispielsweise an, wenn Sie gerne direkt Kontakte in der neuen Gemeinde knüpfen möchten.

Es steht Ihnen immer frei, Ihre Wünsche und Bedürfnisse in der Gemeinde zu äußern. Ihre Gemeinde wird sich darüber freuen, Sie aktiv in das Gemeindeleben zu integrieren.

Aus der katholischen Kirche austreten und in die evangelische eintreten – geht das?

Prinzipiell können Sie aus jeder christlichen Glaubensgemeinschaft in die evangelische Kirche übertreten. Wenn Sie aus der katholischen Kirche austreten und in die evangelische Kirche eintreten möchten, können Sie dies also ebenfalls jederzeit tun.

Um in die evangelische Kirche eintreten zu können, müssen Sie allerdings vorher aus der katholischen Kirche austreten. Ein Gemeindewechsel ist dann stets problemlos und einfach möglich. Weitere Informationen zum Übertritt finden Sie hier.

 


Wiedereintritt - Kosten

Welche Kosten sind mit einem Wiedereintritt in die evangelische Kirche verbunden?

Der formale Akt für den Wiedereintritt in die Kirche kostet Sie nichts. Allerdings kann der Wiedereintritt, je nach individueller Einkommenshöhe, mit Kosten in Form der Kirchensteuer verbunden sein. Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten, setzen sich die Kosten für den Mitgliedsbeitrag wie folgt zusammen: Kirchenmitglieder, die Einkommensteuer zahlen, treten ebenfalls Kirchensteuer ab. Diese beträgt im Durchschnitt 1 Prozent des Brutto-Einkommens.

Ein nicht unwesentlicher Teil der Menschen in unserem Land zahlt jedoch, basierend auf ihrem Verdienst, keine Lohn- bzw. Einkommensteuer. Für all diese Menschen ist die Kirchenmitgliedschaft kostenfrei. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.

Muss ich meinen Wiedereintritt in die Kirche beim Finanzamt melden?

In der Regel müssen Sie nichts weiter machen, wenn Sie wieder in die Kirche eintreten. Für gewöhnlich wird das Finanzamt automatisch darüber informiert, dass Sie fortan wieder kirchensteuerpflichtig sind.

Falls das Pfarrbüro es versäumen sollte, die Kirchenmitgliedschaft dem Finanzamt zu melden oder sollte diese beim Finanzamt untergehen, sind Sie dennoch verpflichtet, die für diesen Zeitraum anfallenden Kirchensteuern zu begleichen. Daher ist es ratsam, dem Finanzamt die Kirchenmitgliedschaft mitzuteilen.

 


Wiedereintritt - Hilfe und Kontakte

Haben Sie weitere Fragen zum Wiedereintritt in die evangelische Kirche?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf − wir helfen Ihnen gerne! Schreiben Sie eine E-Mail an ✉ info@ekd.de oder rufen Sie bei unserem kostenfreien Info-Service an: ✆ 0800–50 40 602 (Montag bis Freitag, außer an bundesweiten Feiertagen, von 9 bis 18 Uhr)

Weitere Infos zum Wiedereintritt